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Ein Leben lang versteuert.Warum nochmal?

Wie Sie mit dem L&P Vermögensmantel steuerfrei vererben, und die Kontrolle keinen Tag aus der Hand geben.

HandelsblattSüddeutsche ZeitungOberhessische PresseUnternehmer JournalFrankfurter Rundschau

Der Unterschied
zwischen

Für eine steuerliche Gestaltung ist es zu spät. Die Abgaben fallen in voller Höhe an.

Wer was bekommt, bestimmen Gesetz und Pflichtteil, nicht Ihre Wünsche.

Der Familienfrieden zerbricht häufig am Erbe.

Kalte und warme Hand

Klicken Sie auf eine Hand

Kalte Hand
Warme Hand

Sie gestalten frei und nutzen die Freibeträge. Die Steuer bleibt in der Familie.

Sie übertragen selbstbestimmt an Ihre Herzensmenschen, und behalten die Kontrolle.

Der Familienfrieden bleibt gewahrt, weil zu Lebzeiten Klarheit herrscht.

ist nicht das Vermögen, sondern der Zeitpunkt.

Wenn Sie heute versterben würden:Was passiert morgen?

Drei Fragen entscheiden darüber, was von Ihrem Lebenswerk bei Ihrer Familie ankommt. Nehmen Sie sich zwei Minuten.

So beschreibt ein alter Rechtsgrundsatz die gesetzliche Erbfolge: Vererbt wird entlang der Blutlinie. Nach unten, und dann erst nach oben.

½EhepartnerErbt in der Regel die Hälfte, neben den Kindern
1KinderTeilen sich die andere Hälfte zu gleichen Teilen
2EnkelErben nur anstelle eines bereits verstorbenen Kindes
3Eltern und GeschwisterErben nur, wenn es keine Kinder oder Enkel gibt
4Großeltern, Onkel und TantenErben nur, wenn davor niemand mehr lebt
×Gehen leer ausLebensgefährte ohne Trauschein, Stiefkinder, Patenkinder, Freunde

Die Regel dahinter: Solange in einer Reihe jemand lebt, gehen alle späteren Reihen leer aus.

Verteilt wird also nicht nach Ihren Wünschen. Sondern nach den Regeln des Gesetzgebers.

Alles, was Sie hinterlassen, zählt: Immobilien, Depots, Unternehmensanteile, Konten. Auf den Gesamtwert wird die Erbschaftsteuer berechnet. Davon abziehen lassen sich nur die Freibeträge, und die sind schnell aufgebraucht, wenn mehr als das Familienhaus vererbt wird.

PersonenFreibetrag
Ehepartner500.000 €
Kinder, Stiefkinder, Enkel (sofern deren Eltern schon verstorben sind)400.000 €
Alle Enkel (sofern deren Eltern noch leben)200.000 €
Eltern und Großeltern (Erwerb von Todes wegen)100.000 €
Eltern und Großeltern (Zuwendung unter Lebenden)20.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern und -kinder20.000 €
Alle übrigen Erben und Zuwendungsempfänger20.000 €

Diese Freibeträge gelten einmalig im Todesfall. Zu Lebzeiten können sie alle zehn Jahre neu genutzt werden. Quelle: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), Stand 2026.

Direkt zum Erbschaftsteuer-Rechner

Mehrere Kinder erben gemeinsam: als Erbengemeinschaft. Ab jetzt gehört keinem etwas allein, und keiner kann allein entscheiden.

Zwei wollen das Haus verkaufen, eines will es behalten: also passiert erst einmal gar nichts, während die Erbschaftsteuer bereits fällig ist. Am Ende erzwingt oft ein einziger Miterbe die Teilungsversteigerung, und das Haus geht unter Wert an Fremde.

So wird aus dem Vermächtnis ein Streitfall, und aus Geschwistern werden Parteien.

Und: Konnten Sie alle drei Fragen beantworten?

Wenn nicht, ist das kein Versäumnis. Aber es ist der Zeitpunkt, es zu regeln.

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Was würde das Finanzamt bei Ihnen abrechnen?

Immobilienvermögen5.000.000 €
Bank- und Depotvermögen2.200.000 €
Unternehmensanteile3.500.000 €
Wer erbt?

Vereinfachte Berechnung nach §§ 15, 16, 19 ErbStG für einen einzelnen Erben, ohne Bewertungsabschläge und Verschonungsregeln. Abgeltungsteuer: Annahme, dass die Hälfte des Bank- und Depotvermögens im Depot liegt und davon die Hälfte Kursgewinn ist. Stand 2026.

Erbschaftsteuer und Abgeltungsteuer im Todesfall
2.514.063 €

Bei 10.700.000 € Gesamtvermögen bleiben 8.185.937 €. Das Finanzamt nimmt 23,5 %.

Die Lösung · Der beliebteste & effektivste Weg

Lösung Nr. 1: Der Vermögensmantel.

Drei Wege stehen offen, um ein Depot an die nächste Generation zu übergeben. Nur einer erhält Kontrolle und Steuerfreiheit zugleich.

Weg 1
Depot behalten und vererben
Weg 2
Depot jetzt verschenken
Weg 3
Der L&P Vermögensmantel
Kontrolle
bleibt bei Ihnen
zu Lebzeiten
verloren
ab dem 18. Geburtstag
bleibt bei Ihnen
lebenslang, trotz Schenkung
Steuern
Doppelbesteuerung
Erbschaftsteuer und Abgeltungsteuer
teilweise
Abgeltungsteuer bleibt
keine
weder Erbschaftsteuer noch Abgeltungsteuer
Der Zahlenvergleich

400.000 € heute. Und in dreißig Jahren?

Heute · 55 Jahre
400.000 €
Anlage zu 7 % p. a.
Mit 85 Jahren
3.250.000 €
Übergabe
an das Kind
× Ohne Vermögensmantel (normales Depot)
Erbschaftsteuer− 541.000 €
Abgeltungsteuer− 750.000 €
Beim Kind kommt an
1.959.000 €
1.291.000 € gehen an das Finanzamt
Mit Vermögensmantel
Erbschaftsteuer0 €
Abgeltungsteuer0 €
Beim Kind kommt an
3.250.000 €
Vollständig in der Familie
Ihr Vorteil mit dem Vermögensmantel
+ 1.291.000 €
bleiben bei Ihrem Kind, statt bei dem Finanzamt
Nächster Schritt

Passt der Vermögensmantelzu Ihrem Vermögen?

Das klären wir in einem unverbindlichen Erstgespräch.Mit Ihren Zahlen, Ihrer Familienkonstellation und einer klaren Empfehlung.

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