Der Unterschied
zwischen
Für eine steuerliche Gestaltung ist es zu spät. Die Abgaben fallen in voller Höhe an.
Wer was bekommt, bestimmen Gesetz und Pflichtteil, nicht Ihre Wünsche.
Der Familienfrieden zerbricht häufig am Erbe.

Klicken Sie auf eine Hand
Sie gestalten frei und nutzen die Freibeträge. Die Steuer bleibt in der Familie.
Sie übertragen selbstbestimmt an Ihre Herzensmenschen, und behalten die Kontrolle.
Der Familienfrieden bleibt gewahrt, weil zu Lebzeiten Klarheit herrscht.
ist nicht das Vermögen, sondern der Zeitpunkt.
Wenn Sie heute versterben würden:Was passiert morgen?
Drei Fragen entscheiden darüber, was von Ihrem Lebenswerk bei Ihrer Familie ankommt. Nehmen Sie sich zwei Minuten.
So beschreibt ein alter Rechtsgrundsatz die gesetzliche Erbfolge: Vererbt wird entlang der Blutlinie. Nach unten, und dann erst nach oben.
Die Regel dahinter: Solange in einer Reihe jemand lebt, gehen alle späteren Reihen leer aus.
Verteilt wird also nicht nach Ihren Wünschen. Sondern nach den Regeln des Gesetzgebers.
Alles, was Sie hinterlassen, zählt: Immobilien, Depots, Unternehmensanteile, Konten. Auf den Gesamtwert wird die Erbschaftsteuer berechnet. Davon abziehen lassen sich nur die Freibeträge, und die sind schnell aufgebraucht, wenn mehr als das Familienhaus vererbt wird.
| Personen | Freibetrag |
|---|---|
| Ehepartner | 500.000 € |
| Kinder, Stiefkinder, Enkel (sofern deren Eltern schon verstorben sind) | 400.000 € |
| Alle Enkel (sofern deren Eltern noch leben) | 200.000 € |
| Eltern und Großeltern (Erwerb von Todes wegen) | 100.000 € |
| Eltern und Großeltern (Zuwendung unter Lebenden) | 20.000 € |
| Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern und -kinder | 20.000 € |
| Alle übrigen Erben und Zuwendungsempfänger | 20.000 € |
Diese Freibeträge gelten einmalig im Todesfall. Zu Lebzeiten können sie alle zehn Jahre neu genutzt werden. Quelle: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), Stand 2026.
Direkt zum Erbschaftsteuer-RechnerMehrere Kinder erben gemeinsam: als Erbengemeinschaft. Ab jetzt gehört keinem etwas allein, und keiner kann allein entscheiden.
Zwei wollen das Haus verkaufen, eines will es behalten: also passiert erst einmal gar nichts, während die Erbschaftsteuer bereits fällig ist. Am Ende erzwingt oft ein einziger Miterbe die Teilungsversteigerung, und das Haus geht unter Wert an Fremde.
So wird aus dem Vermächtnis ein Streitfall, und aus Geschwistern werden Parteien.
Und: Konnten Sie alle drei Fragen beantworten?
Wenn nicht, ist das kein Versäumnis. Aber es ist der Zeitpunkt, es zu regeln.
Unverbindliches Erstgespräch anfragenWas würde das Finanzamt bei Ihnen abrechnen?
Vereinfachte Berechnung nach §§ 15, 16, 19 ErbStG für einen einzelnen Erben, ohne Bewertungsabschläge und Verschonungsregeln. Abgeltungsteuer: Annahme, dass die Hälfte des Bank- und Depotvermögens im Depot liegt und davon die Hälfte Kursgewinn ist. Stand 2026.
Bei 10.700.000 € Gesamtvermögen bleiben 8.185.937 €. Das Finanzamt nimmt 23,5 %.
Lösung Nr. 1: Der Vermögensmantel.
Drei Wege stehen offen, um ein Depot an die nächste Generation zu übergeben. Nur einer erhält Kontrolle und Steuerfreiheit zugleich.
400.000 € heute. Und in dreißig Jahren?
Und bei Ihren Zahlen?
Ihren persönlichen Vorteil berechnenPasst der Vermögensmantelzu Ihrem Vermögen?
Das klären wir in einem unverbindlichen Erstgespräch.Mit Ihren Zahlen, Ihrer Familienkonstellation und einer klaren Empfehlung.
- Kostenfrei
- Diskret
- Ohne Verpflichtung






